Arbeitsschuh-EinlagenIn Arbeitssicherheitsschuhen dürfen meist nur speziell vom Schuhhersteller geprüfte Schuheinlagen gelegt werden, damit der Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber besteht. Diese werden aber durch den Schuhhersteller freigegeben. So müssen Sie auch im Arbeitssicherheitsschuh nicht auf den Komfort von Einlagen verzichten. |