Fußpflege / Podologie

Podologie

Podologen führen selbstständig nach einer ausführlichen Anamnese Behandlungsmaßnahmen mit und ohne ärztliche Verordnung bei krankhaft veränderten Füßen durch. Sie erkennen krankhafte Veränderungen der Füße und vermitteln weiter zu Ärzten, Orthopädieschuhmachern und Krankengymnasten. Neben den fußpflegerischen Tätigkeiten können Podologen Orthesen, Nagelspangen und Nagelprothesen herstellen und teilweise mit den Krankenkassen abrechnen. Der Podologe darf nach 2 Jahre andauernder Ausbildung mit staatlicher Prüfung „Risikopatienten“ wie Diabetiker, Rheumatiker und Bluterkrankte behandeln.